Aktionsbündnis

Aktionsbündnis Tourismusvielfalt

Seit diesem Jahr ist der VPR Mitglied beim Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV), dem neben dem VPR 27 weitere touristischen Verbänden angehören. Das Bündnis weist aktuell auf folgende, für die Tourismuswirtschaft wichtigen Aktivitäten hin, die der VPR unterstützt:

Das Aktionsbündnis hat die Wiederaufnahme des Tourismus in den Bundesländern begrüßt und plädiert für bundeseinheitliche Regelungen. „Ein Flickenteppich aus sechzehn unterschiedlichen Verordnungen ist keine Lösung“, betont das Bündnis. Wichtig sei zudem auch, dass nicht nur über, sondern mit der Branche gesprochen wird. „Die Zeit ist reif, dass der lange geforderte Tourismusgipfel von Branche und Politik endlich stattfindet“, so die finale Forderung der ATV-Sprecher Petra Thomas und Michael Buller.

Ein weiteres Anliegen des ATV ist die zu erwartende Steuernachzahlung bei Mitarbeitern, die Kurzarbeitergeld bezogen haben. Lohn- und Entgeltersatzleistungen werden zwar grundsätzlich steuerfrei ausgezahlt, jedoch bei der Ermittlung des Steuersatzes auf das übrige zu versteuernde Einkommen als Leistungen angerechnet. Hierdurch kann  es auf Grund der Steuerprogression  zu einer Erhöhung des Steuersatzes kommen. Deshalb hat sich das Aktionsbündnis mit einem Brief an den Finanzausschuss des Bundestags gewandt und fordert, das Kurzarbeitergeld aus dem sogenannten Progressionsvorbehalt herauszunehmen.

„Nahezu die gesamte Tourismusbranche ist sowohl auf Corona-Hilfen als auch auf Lohn- und Entgeltersatzleistungen angewiesen und hat folglich enorme Gehaltseinbußen aufgrund der Pandemie hinnehmen müssen“, schreiben die Verbände. Eine Zurückstellung der Corona-Lohnersatzleistungen bei der Besteuerung würde die finanziellen Sorgen Unternehmen mildern und zu einer sofortigen finanziellen Entlastung beitragen.