BMG Anordnung

BNG: Kontaktperson für das RKI benennen

Unternehmen, die Reisende im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Flug- oder  Schiffsverkehr direkt aus einem Risikogebiet nach Deutschland befördern sind auf Anordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) dazu verpflichtet, Reisegästen eine Aussteigekarte auszugeben, diese einzusammeln und dann gebündelt an das zuständige Gesundheitsamt zu übermitteln. Die Beförderungsunternehmen, die im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind, sind zusätzlich verpflichtet, gegenüber dem Robert-Koch-Institut (RKI) eine für Rückfragen erreichbare Kontaktstelle zu benennen, um im Rahmen ihrer betrieblichen und technischen Möglichkeiten die Kontaktpersonennachverfolgung zu unterstützen. Das RKI hat dafür eine Mailadresse eingerichtet, über die der Kontaktstellen/Ansprechpartner direkt an das RKI übermittelt werden kann, diese E-Mail-Adresse lautet: oegd-kontakt@rki.de.

Die Anordnung des BMG samt dem Muster der Aussteigekarte finden Sie hier