"Digitale Barrierefreiheit im eCommerce (B2C)" ab 2025
Im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden alle Unternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (z.B. über eine Website oder ein Mobilgerät inkl. Apps) erbringen, verpflichtet, dieses Angebot barrierefrei zu gestalten. Das betrifft somit sowohl Reiseveranstalter und Reisebüros als auch alle anderen Anbieter – den gesamten B2C-Online-Handel. Diese Barrierefreiheitsanforderungen gelten für alle Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht werden.
Weiterführende Informationen zur gesetzeskonformen Umsetzung sind in den Handouts des vom Deutschen Reiseverband DRV e.V. erstellten Handout übersichtlich zusammengefasst.
E-Rechnung ab 2025
mit in Kraft treten des Wachstumschancengesetz, wird ab 1. Januar 2025 im B2B-Bereich die elektronische Rechnung Pflicht, wenn sowohl das rechnungsstellende als auch das empfangende Unternehmen ihren Sitz im Inland haben. E-Rechnungen müssen der europäischen Norm für elektronische Rechnungsstellung (EN16931), sowie der EU-Richtlinie 2014/55/EU entsprechen und in einem strukturierten elektronischen Format erstellt und übermittelt werden.
Weiterführende Informationen zur gesetzeskonformen Umsetzung sind in den beiden Handouts des vom Deutschen Reiseverband DRV e.V. erstellten Handout übersichtlich zusammengefasst.