Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Dazu gehört als größte Einzelmaßnahme die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020, durch die der reguläre Steuersatz von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 % sinkt. Da das Bundesministerium der Finanzen (BMF) derzeit einen Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder abstimmt, sind noch Fragen offen. Der auf der BMF-Website verfügbare Entwurf gibt den Stand vom 11. Juni 2020 wieder, das endgültige Ergebnis der Erörterungen ist noch offen.
Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier.