Bei den Überbrückungshilfen III hat das Bundesfinanzministerium (BMF) Anpassungen vorgenommen. Diese betreffen Änderungen in den FAQ vom 1. März 2021. Auf der Website des BMF sind die Änderungen (Stand 5. März 2021) farblich hervorgehoben, siehe https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html. Aus Sicht des VPR betrifft die wichtigste Anpassung die Förderung von Marketingkosten unter dem Punkt 2.4/ 15. Marketing- und Werbekosten.