Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfen bis zum Jahresende verlängert. Die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus sollen dabei „weitgehend“ beibehalten werden. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte.
Die sogenannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt, habe „ihren Zweck erfüllt“, erklärte die Bundesregierung. Sie laufe deshalb plangemäß im September aus. Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, werde auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.
Die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus sowie zur Neustarthilfe Plus werden überarbeitet und sollen nach Angabe der Bundesregierung zeitnah veröffentlicht werden.